Nachfeststellungszeitpunkt

Nachfeststellungszeitpunkt
1. Begriff des Steuerrechts: Termin der  Nachfeststellung: a) Bei der Entstehung einer  wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) folgt.
- b) In den Fällen, dass eine bestehende wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll oder für sie ein besonderer Einheitswert nach § 91 II BewG festzustellen ist, der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Einheitswert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird (§ 23 II BewG).
- 2. Besonderheiten: Abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 27, 35 II, 54, 59 BewG bleiben unberührt.

Lexikon der Economics. 2013.

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